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DER DROGENMARKT UND DIE DROGENPOLITIK IN DER SCHWEIZ VON GESTERN, HEUTE UND ÜBERMORGEN:
 

Der Drogenmarkt in der Schweiz wird von den Langzeitrennern Alkohol und Nikotin beherrscht.  Auf die Bronzemedaille und die wenig rühmlichen Cannabisdebatten der letzten Jahre im Bundeshaus müssen wir nicht weiter eintreten – haben sie sich nicht zuletzt dadurch für Freidenker zur Farce entpuppt, weil noch während des ganzen Hin und Her "klammheimlich"  zahlreiche Stoffe (u.a. Psilocybin-Pilze und der Meskalin-Kaktus Peyote) im November 2001  neu ins Betäubungsmittelgesetz (BetMG) aufgenommen wurden. Ohne Widerstand von grün-linker Seite, die gerade geistig Siesta hielt.

Die Ursprünge unseres  heutigen BetMG datieren aus dem Jahre 1951. Damals, am 3. Oktober, wurden als Beitrag an die internationale Gemeinschaft  auch bei uns verbindlich die Substanzen benannt, deren Lagerung, Konsum, Kauf und Verkauf gesetzlich  verboten sind oder zumindest strengen Auflagen zu folgen haben.  Bei Nichtbeachtung drohten - daran hat sich bis heute nichts geändert - Geldbussen oder gar Haft. Trotzdem ist das BetMG aber keine absolut statische Grösse geblieben. Um mit der Zeit und den Veränderungen auf dem Drogenmarkt Schritt zu halten, wurden und werden laufend zusätzlich Substanzen in diesem Verzeichnis aufgenommen, was eben wieder am 1.1.2006 der Fall war. Da kamen nämlich neu "Partydrogen" wie 2C-T-7, TMA-2 oder PMMA hinzu. Wie üblich flatterte die diesbezügliche Medienmitteilung von Swissmedic eher überraschend in die elektronischen Briefkästen. Während also  die eine Seite  mit viel Enthusiasmus an Hanfinitiativen werkelt,  wird in Bern wieder kräftig an der Repressionsschraube gedreht. Man darf sich fragen, ob es sich bei der von staatlicher Seite immer wieder mal signalisierten Diskussionsbereitschaft um mehr als ein Ablenkungsmanöver handelt.

Von einer ersten Drogensubkultur kann man in Zürich ab 1968 reden. Neben "türkischem Grünen" und "rotem Libanesen" tauchten im "Blow Up" an der Schöffelgasse bald mal erste LSD-Trips ("Acid" genannt) auf. "Purple Haze" und andere Trips hatten ihre Blüte Anfangs der Siebziger. Oft und von den ersten Fixern gerne gesehen war damals auch "Speed" (Amphetamin), das streng genommen wie auch LSD erst ab 1975 explizit im BetMG Aufnahme fand. Speed war dann die erste Droge, die  von der damaligen Protestbewegung  ( "Hippies") mit einem ideologischen Bann belegt wurde. So benannten deren politischen Köpfe Amphetamin kurzerhand "Hitler Droge", und der Slogan "Speed kills" (ein Song der L.A.- Gruppe Canned Heat) wurde zur gängigen Szenen-Floskel. Während 1976 noch sagenhafte 350 kg Amphetamine in der  Schweiz aufgegriffen wurden, wurde dieser Wachmacher später  zunehmend bedeutungslos. Aktuell wird die Substanz aber in der Partyszene wieder vermehrt gesnifft und erreichte 2003  mit 24 kg seinen dritthöchsten Wert in der "Drogenstatistik Schweiz 1975 bis 2003". Aber das 2001 in den Medien prognostizierte gehäufte Auftreten von Methamphetamin ("Thai-Pillen") blieb bei uns (bis jetzt) aus. So wie auch LSD den ursprünglich prophezeiten weltweiten Siegeszug als marktstabile Droge nie geschafft hat: Den enthusiastischen Schilderungen von Drogenguru Timothy Leary (siehe sein Werk "Politik der Ekstase") standen zuviele Warnungen vor Horrortrips entgegen. Zudem trichterten überemsige Wissenschafter der Welt ein, LSD-Konsum führe zu Chromosomenschäden – was sich als Mär entpuppt, wenn wir an all die gesunden Kinder von gestandene Alt-68-"Hippies" denken. Die Diskussion von damals, über die die Verantwortlichen beschämt den Mantel des Vergessens gebreitet haben, erinnert stark an die heutige Diskussion zu Hirnschädigungen als Folge von Ecstasy (Meistwirkstoff MDMA, seltener: MDE, MDA, MBDB)-Konsum. Die Liste von Gutachten und Gegengutachten ist so endlos wie aber auch interessant. Aber für eine wirklich schlüssige Antwort auf diese Frage werden wir uns noch einige Jahre gedulden müssen. 

Opiate traten in Zürich erst erst als Opium  (30 Fr/gr) in Erscheinung, das ausnahmslos gespritzt (!) wurde. Die braune, dickflüssige Sauce führte aber zu massivem Juckreiz, oft zu  Erbrechen und manchmal zu Abszessen. Deshalb zog mancher Junkie die kleinen, weissen Mophiumtabletten ("Teipsli" genannt, Stückpreis:20 Fr) vor, die oft aus Pakistan zu stammen schienen. Weiterer "Stoff" wie Morphium- Ampullen oder Dilaudid, die für Vielfalt sorgten, stammten aus Apothekeneinbrüchen (kleine Anekdote: ein "Apobruch" wurde damals bei einigen  politischen Linksaussen gutgläubig als Beweis für die "Politisierung der Drogensubkultur" gewertet). - Opium verschwand spätestens 1973 aus der west-europäischen Szene. Folgerichtig  wurden 2003 in der Schweiz noch ganze 16 gr Opium beschlagnahmt, und es ist aus markttechnischen Ueberlegungen absolut unwahrscheinlich, dass Opium bei uns in den nächsten Jahrzehnten ein Revival erleben wird, ist doch der Heroinhandel viel lukrativer.

"Brown Sugar" (siehe den gleichnamigen Rolling-Stones-Song) tauchte erstmals 1973 auf der Zürcher Szene auf. Gehandelt wurde es vor dem "Restaurant Turm" im Zürcher Niederdorf und natürlich an der "Riviera" beim Bellevue, wo sich die Gegenkultur traf.  In den Siebzigern war es schlicht unmöglich, ohne "Chrämpfe" oder Deals in Zürich heroinsüchtig zu werden, wurden doch auf dem Hirschenplatz  für Heroin – falls denn überhaupt ein Dealer aufkreuzte - bis zu 700 Fr/gr verlangt. Und der Stoff war arg verschnitten, allerdings nicht mit Strychnin, wie schon damals immer wieder behauptet wurde. Sich eine Heroin-Sucht zu leisten, wäre damals schon rein rechnerisch selbst für einen bestverdienenden Angestellten ein ziemliches Ding der Unmöglichkeit gewesen

 Wegen der unbezahlbaren Preise wichen deshalb viele Konsumenten immer wieder auf die geschmacklich widerlichen Paracodin-Tropfen (Dihydrocodein) aus. Der wirklicher Preiszerfall von Heroin setzte erst in der zweiten Hälfte der Neunziger ein (damals sollen 5 gr pakistanischen Sugar  200 Fr gekostet haben, während das viel bessere, weisse Thai-Heroin teuer und rar blieb). Angesicht der horrenden Preise für Heroin war klar, dass nach 1975, als eine Revision des BetMGs Substitutionsbehandlungen mit dem auf der Szene eigentlich nie sehr beliebten Methadon ermöglichte, immer mehr Konsumenten in diese Programme abwanderten. Heute, obwohl Heroin billiger geworden ist, beziehen dessen ungeachtet Tausendes ihr Methi, nicht zuletzt, um aus der Illegalität ausbrechen zu können

 Der vor der Einführung der ärztlichen Heroinverschreibung (1994) befürchtete Ansturm auf die dafür zuständigen Abgabestellen blieb deshalb aus, weil die Auflagen für den Patienten dermassen einschneidend/restriktiv für die Lebensgestaltung sind, dass das an sich sehr begrüssenswerte Experiment viele Abhängige abschreckt. Es wäre wünschenswert, wenn sich h schon in naher Zukunft die strengen Regeln gegen alle Widerstände (SVP etc) aufweichen würden, wie das auch bei der Methadonverschreibung geschehen ist.

 In der Schweiz ist heute an der Front der sogenannt "harten Drogen" das Heroin, das seit Mitte der Neunziger vor allem von Neueinsteigern vermehrt statt gespritzt inhaliert ("Folienrauchen") wird, punkto Marktbedeutung von Kokain abgelöst worden. "Coci", so der Gassenjargon, wurde als Luxusdroge erst vornehmlich in betuchten Kreisen für teures Geld gesnifft, als aber auch bei dieser Droge der Preis zusammenfiel (gegenwärtig soll 1 gr rund 100 Fr kosten), hielt das kristalline Pulver auch in der Partyszene und auf der eigentlichen Gasse Einzug. Abhängige spritzen es dort meist mit Heroin aufgekocht als "Cocktail", oder rauchen es als "Base". Während bei uns das Kokain mit Ammoniak zu seiner rauchbaren Form aufgekocht wird, verwenden die Amerikaner dazu Natriumbicarbonat (Backpulver) und nennen ihr Objekt der Begierde nicht "Base", sondern"Crack".  

Durch die Jahre haben sich  zahlreiche weitere Substanzen quer durch die Alters- und Bevölkerungsschichten eingenistet, vor allem denken wir dabei an die von der Firma Hoffmann-La Roche erstmals entwickelten Benzodiazepine. Auf Librium (1960) folgte 1963 der grosse Kassenschlager Valium (Diazepam). Sie ersetzten nicht zuletzt wegen prominenter Toten wie Marilyn Monroe, die an einer Ueberdosis Veronal starb, die in Verruf geratenen Barbiturate. "Benzos" führen selbst in Höchstmengen zwar kaum zum Tode, trotzdem irrten  sich ihre Adepten in einem Punkt: sie machen ähnlich süchtig wie die für gestrig geglaubten Barbiturate. "Barbs" werden nur noch selten eingesetzt. So richtig menschenverachtend wird's, wenn man nachliest, wie sich der in US-Todestrakts verwendete Cocktail der Giftspritze zusammensetzt: Natürlich ist da u.a auch ein Barbiturat drin. Man kann sich seine Gedanken machen, wer denn da jetzt Drogen missbraucht... – Auf der Drogenszene, die leider ebenfalls klassifiziert, hatten Benzoabhängige immer einen tiefen Status: verächtlich wird z.B. von "Rohypnol-Leichen" gesprochen. – Kleine Zahlenspielerei: Bereits 1990 meldete das "Springer-Lehrbuch für Psychopharmakologie" zu den Benzodiazepinen, dass "bis jetzt über 3000 Derivate synthetisiert und rund 30" davon auf dem Markt seien. Auch ohne chemisches Wissen darf man daraus schliessen, dass die Industrie auch bei dieser Drogengruppe noch die eine oder andere Ueberraschung im Köcher hat!

Uebrigens: Sowohl Benzodiazepine wie Barbiturate werden seit der letzten Revision des Betäubungsmittelgesetze (2001) im "Verzeichnis aller Betäubungsmitttel" (Art. 1) aufgelistet, bewegen sich jedoch in einer Art Graubereich, da sich die selben Stoffe einige Seiten später im "Verzeichnis der von der Kontrolle teilweise ausgenommen Betäubungsmittel" (Art. 2) wiederfinden. Kein Witz, sondern halt Juristendeutsch. - Paradoxerweise in keiner der beiden Klassen fungiert der alte Schlafmittelklassiker Chloral, hingegen findet  das zweckverwandte Methaqualon im BetMG Aufnahme ("Toquilone" ist übrigens in der Schweiz vor kurzem vom Markt genommen worden).  - Keine Kompromisse kennt das BetMG auch  bei der Lifestyle Droge Ritalin, die den Zenith ihrer Beliebtheit noch nicht erreicht haben dürfte.

Von der Gesetzesrevision 2001 betroffen sind lauch die vier Hauptgattungen der psilocybinhaltigen Pilze (Art. 1). Ob damit der im schweizerischen Kuhmist in freier Natur vorkommende Spitzkegelige Kahlkopf ebenfalls vom BetMG erfasst wird, lässt sich nicht mit letzter Sicherheit klären. Leserinfos sind auch hierzu willkommen. – Aber nicht nur die Pilze, auch der Peyote- und  San-Pedro-Kaktus  landeten im BetMG. Und niemanden schien's zu kümmern. Ist der Horizont der Hanffreunde wirklich so eng begrenzt? Nun, was soll's, schliesslich kursiert auf Partys Meskalin in Pillenform, werden einige denken. Quatsch! Meskalin ist 3000mal schwächer als LSD und somit braucht es für einen Rausch rund ein halbes Gramm der reinen Substanz. Das würde riesige Dinger von Pillen bedingen...Und wer die legalen Peyote-Samen kauft, dem sei's gesagt: falls,  der kleine Kaktus überhaupt je zu spriessen beginnt, soll es weitere rund 13 (!) Jahre dauern, bis man ernten kann. Früh übt sich... 

Natürlich soll in dieser Marktübersicht der Schweizer Drogenszene keine Vollständigkeit angestrebt werden. Und wir gehen auch auf einige Trends im Ausland wie z.B. die aktuelle Oxycontin-( ein Opioid)-Welle in den USA nicht näher ein, weil es unwahrscheinlich ist, dass für diesen auch bei uns altbekannten, Ladenhüter wirklich Nachfrage besteht. Im Eilzugtempo möchten iwir aber noch einige in unserem BetMG aufgeführte Spezialitäten abhandeln, die zumindest Insidern ein Begriff sind: Zu nennen wären da die Halluzinogene 4-MTA, (ähnliche Wirkung wie PMA, siehe dort), DOB (; äusserst starkwirksam, 1-2 mg reichen für 18-30-stündigen Trip), 2C-B, DET, DMT ( kann geschnupft, gespritzt oder in seiner basischen geraucht werden; letzteres führt zu einer ungeheuer intensiven, kurzen,"flashartigen"Wirkung, die jedoch schon nach einer Stunde wieder verflogen ist), DMA, DOET , TMA (3,4,5-Trimethoxyamphetamin, siehe auch später TMA-2 ), PMA (wird unter dem Pauschalbegriff "Ecstasy" verkauft; kann überdosiert zu Todesfällen) und dann natürlich das legendäre STP, das bereits in den Sechzigern in Kalifornien kursierte, und den Benutzer bei 6 mg auf einen 20stündigen Trip schicken kann; definitiv keine Partydroge). Und eben neu auch die bisher als legal geltenden Halluzinogene 2C-i, 2C-T-7, 2-C-T-2, TMA-2 und das Antidepressivum Amineptin, das in der Schweiz übrigens nicht vertrieben wird (Amineptin  soll aber z.B. in Thailand von Aerzten in der Behandlung von Yaba-Rauchern eingesetzt werden).

Einer gewissen Popularität erfreut sich GHB (bzw GBL), oft auch als "KO-Tropfen" bezeichnet. Der 1961 erstmals synthetisierte Stoff GHB war bis zu seiner Aufnahme ins BetMG 2001 lukrative Nebeneinnahme mancher Hanfshops, die teilweise den Stoff kannenweise selbst herstellten und in Trinkampullen zu 1 gr Wirksubstanz verkauften. Nach einer kurzen kurzen Ratlosigkeit dealen nun dieselben Verkäufer halt mit GBL, das nicht dem BetMG untersteht und nach dem Trinken im Körper des Konsumenten zu GHB umgewandelt wird. Müssig zu erwähnen, dass auch auf dem Web ein intensiver Handel mit GBL stattfindet. – Anmerkung: Generell warnen Mediziner vor Mischkonsum. Angeblich trifft das insbesondere für GHB/GBL und seine Kombination mit Alkohol zu. Mindestens 1 Todesfall, der auf dieses Konto ging, ist für Zürich dokumentiert. – Eine GHB-ähnliche Wirkung verursacht PCP (Phencyclidin), das in den USA als "Angel Dust" geraucht wird und noch vor der "Crack"-Welle als "killer drug" durch die Medien geisterte. Tatsächlich ist PCP eine Substanz (wird zum Beispiel in der Veterinärmedizin zur Narkose von Grosswild eingesetzt), die auch bei uns wegen seiner doch recht unberechenbaren Wirkung für echte Probleme hätte sorgen können... Warum der europäische Markt die Droge bis jetzt stets zurückgewiesen hat, darüber kann man allenfalls mutmassen. An ihrer Illegalität und ihrem Preis liegt es aber sicherlich nicht! – Zu den wenigen rein pflanzlichen Präparaten (neben u.a.Cannabis, Opium, Cocablättern), die im BetMG figurieren, zählt Catha edulis (Khat). Der Strauch mit dem Muntermacher Cathinon stammt aus afrikanischen Ländern. Obwohl auch in der Schweiz jährlich mehrere Hundert Kilo der Droge beschlagnahmt werden, kursiert sie fast ausschliesslich unter unseren afrikanischen Mitbürgern und tritt weder an Partys noch im Strassenhandel in Erscheinung. Ein hochinteressantes kulturell-soziologisches Phänomen. Viele der Khat-Kuriere importieren den Stoff aus Holland, wo er nicht vom dortigen BetMG erfasst wird.

Kommen wir zu den neu seit 1.1.2006  dem BetMG unterstellten Halluzinogenen:  Alle gehören zu Klasse der Phenethylamine, von denen MDMA der bekannteste Vertreter ist und zu denen auch die oben erwähnten illegalen Substanzen TMA, PMA, STP, DMA etc gehören. 1999 tauchte in Zürich erstmals  das nun neu gesetzlich erfasste TMA-2 (2,4,5.Trimethoxyamphetamin) auf, das von Partygängern gerne geschluckt wurde und in einigen Hanfläden als "Beigemüse" im Angebot war. In immer kürzeren Intervallen folgten ähnlich wirkende Substanzen wie TMA-6 und 2C-T-4(beide weiterhin legal)  sowie 2C-I, 2CT-2,  und 2C-T-7 (alle 3 gelten neu seit 1.1.2006 als Betäubungsmittel).

Warum Stoffe im Betäubungsmittelgesetz Aufnahme finden oder nicht, folgt wenig zwingender Logik. Auch scheitert jedes BetMG beim Ansatz, den Umgang mit allen Substanzen mit Strafandrohungen zu reglementieren, denen eine Drogenwirkung innewohnt. Man denke nur an den legalen "Speed" Ephedrin (lediglich als "Vorläuferchemikalie" im BetMG ein Thema) und an den Hustenstiller Dextromethorphan, der rezeptfrei verkauft wird und durchaus für fremdartige Rauschzustände sorgen kann. Es waren die Technokids, die die ehemalige Billigdroge aus der Apotheke für ihre Szene als DXM wiederentdeckten. Obwohl DXM immer wieder mal als Ecstasy gehandelt wird, hat die Substanz nichts mit MDMA gemeinsam und wirkt eher dämpfend. Nicht ganz unähnlich dem ebenfalls legalen Narkosemittel Ketamin, von der Rauscheigenschaft her ein Mischding zwischen Halluzinogen und Opiat. Ketamin ("Vitamin K") kann geschluckt, gesnifft oder gespritzt werden. Ketamin bewirkt kurzzeitige, äusserst intensive Rauschzustände, wobei tiefste Angstpsychosen, wie sie LSD immer wieder mal auslösen kann ("Horrortrips"), nicht aufzutreten scheinen. Anzunehmen ist, dass Ketamin der nächste Stoff sein könnte, der in naher Zukunft im BetMG neu Aufnahme finden wird.

Hier noch eine Auflistung weiterer legaler, potenter Halluzinogene, die derzeit bei uns im kleinen Rahmen im Umlauf sind und wohl zum Grossteil durch Webkontakte aus dem Ausland geordert werden: 2C-C, 2C-E, 2C-H (alle drei zählen wie die oben erwähnten zu den Phenethylaminen), 4-Acetoxy-DIPT, 4-ACO-DET,  4-HO-DIPT (alle zählen wie LSD und DMT zu den Tryptaminen) sowie TFMPP. TFMPP wurde vor Jahren in Shops mit A2 (Benzylpiperazin) versetzt und pulverförmig als "Combo" verkauft.  A2 ist ein billiges Stimulans, das den Wirkungsvergleich mit den Amphetaminen jederzeit bestehen kann,  bis anhin aber nicht wirklich gross eingeschlagen hat.

Die Liste der legalen Drogen, die in der Schweiz heute auch noch Bedeutung haben, und sei sie nur von marginaler Art, liesse sich ad absurdum weiterführen. Denken wir z.B.an Aether, Chloroform, "Poppers" (bei uns nur auf der Schwulenszene einigermassen verbreitet) oder das in seiner Potenz zu Unrecht belächelte Lachgas(N2O). Insbesondere haben wir aus purer Platznot einen Grossteil von pflanzlichen Präparaten übergangen, von denen einige der eher exotischen Natur wie die Holzrose ("Hawaian Woodrose") oder die Wahrsagersalbei (Salvia divinorum) im Internet  gross angepriesen werden. Aber vor allem gewährten wir einheimischen Gewächsen wie dem Fliegenpilz (Wirkstoff: Muscimol) oder der Tollkirsche ( u.a. Atropin; hochgiftig; kann durchaus zum Exitus führen) nicht - wenn wir sie an ihrer geschichtlichen Bedeutung messen - den ihnen zustehenden Raum.

Zum Schluss stellt sich schliesslich die Frage, mit welch neuen Substanzen die Schweizer Drogenpolitik in der nahen und ferneren Zukunft konfrontiert werden wird, die Frage nach den  Drogen unserer Kinder und Kindeskinder. An einen weiteren Zufallstreffer vom Kaliber LSD, von dem übrigens im Labor noch potenterer Abkömmlinge gebastelt wurden, glauben die Fachleute  wenig. Aber alleine von den bereits mehrfach erwähnten Phenethylaminen (nur eine von zahlreichen viel versprechenden chemischen Gruppen) beschreibt Alexander Shulgin mehr als 150 psyochaktive und (noch) legale Verbindungen, die in naher und ferner Zukunft durchaus den Charakter der Drogenszene und damit der Drogenpolitik mitprägen könnten. Wohlan!

 

Viel Lob für die Schweizer Drogenpolitik: Mit diesem Inserat (1999), das in diversen US-Publikationen geschalten wurde, machten sich US-Kreise für eine Heroinverschreibung in ihrem Land stark

Hier als PDF zum download

Kritik hagelte es aber 1999 auf 56 Seiten von den "Schweizer Ärzte gegen Drogen"

Heroinverschreibung_UNO_aerzte_kritik.pdf