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Wer in dieser Rubrik verbindliche Antworten zur Handhabung einer Drogenüberdosis erwartet,  hat sich definitiv in der Adresse geirrt: Denn das wäre uns juristisch wie vor allem auch moralisch-ethisch viel zu delikat. Trotzdem wollen wir kurz auf diese Thematik eingehen.

Bei "overdoses" (ODs) sind meist Opioide im Spiel (oft erschwerend im Verbund mit Benzodiazepinen, Kokain  und/oder Alkohol). Für einen Laien ist es nun aber schwer zu beurteilen, ob es sich um einen ernsthaften Vorfall handelt, der ärztlicher  Betreuung bedarf,  oder ob ein Konsument  nur eben mal kurz wegtaucht. Wenn aber jemand für mehrere Minuten nicht mehr auf Ansprechen reagiert, unregelmässig oder kaum atmet oder evtl. gar bläulich anzulaufen beginnt, sollte jedem klar sein, dass gehandelt werden muss. Denn im Gegensatz zum Gift des Knollenblätterpilzes oder einiger Drogen ist auch eine schwere Opioidvergiftung durchaus therapierbar, kennt doch die Medizin wirksame Antidote wie Naloxon, das jede Opioidwirkung (auch die so gefährliche Atemdepression) schlagartig aufheben kann (was natürlich auch dazu führt, dass der zuvor komatöse Patient sich nach Erwachen oft auf Entzug fühlt). 

Für den Arzt ist ein Patient mit einer massiven Kokain-Vergiftung bedeutend schwieriger zu therapieren, kennt da die Medizin doch kein Antidot. Sedativa und Ueberwachung des Patienten sind da die Mittel der Wahl. Während Heroin ODs rückblickend sich oft an nichts mehr erinnern können und gar schon mal das Alarmieren des Rettungsdienstes vorwurfsvoll als unverhältnismässig schimpfen, schildern Kokainüberdosierte in der Rückblende ihre Erfahrungen als äusserst belastend, als pures, angstvolles Horrorerlebnis.

Weitere Drogen, die immer wieder zu ODs führen, sind Benzodiazepine wie das auf der Szene beliebte Rohypnol. Aber glücklicherweise sind diese Vergiftungen, obwohl die Betroffenen völlig wegtreten, selten wirklich lebensbedrohlich. Bedeutend toxischer sind aber die älteren Schlafmittel aus der Klasse der Barbiturate. Diese Substanzgruppe war vor der Entwicklung der Benzos, als ihre Vertreter wie z.B. Vesparax, Nembutal oder Seconal von Aerzten noch breit verordnet wurden, ein beliebtes Mittel der Wahl bei Suizidwilligen. Deshalb überrascht  wenig, dass bei der Sterbehilfe  in der Schweiz ein Barbiturat, nämlich  Natrium-Pentobarbital, zum Einsatz kommt.

Wer trotz einer vermuteten OD-Situation vermeiden will, dass ein Krankenwagen mit Blaulicht bei ihm vorfährt, sollte halt dafür sorgen, dass er sich oder die zu betreuende Person auf dem schnellsten Weg selber in die Notaufnahme eines Spitals  schafft. Gerne gesehen wird das dort zwar nicht, aber schliesslich kann es um ein Leben gehen!

Warum denn haben immer wieder so viele Betroffene bei Drogennotfällen Angst, die Ambulanz kommen zu lassen, und warum ist aus dieser Angst heraus schon so mancher Junkie abgekratzt? Antwort: Weil es - zumindest früher - in Zürich und wohl auch anderswo in der Schweiz üblich war, dass bei Drogennotfällen automatisch die Polizei gleich mit aufkreuzte... - Uebrigens, wie wir bei den "Drugs Scouts" nachlesen, ist diese Unsitte bei unseren nördlichen Nachbarn immer noch gang und gäbe!

An dieser Stelle einige Notfallinfos, die wir direkt von den "Drug Scouts" (www.drugscouts.de) abkupfern (wir laden sie gerne ein, sich im Gegenzug bei uns zu bedienen).

ERSTE HILFE:

Drogenkonsum ist mit Risiken verbunden, selbst dann, wenn Du Safer-Use-Regeln befolgst!
Wenn jemand in Deinem Umkreis in eine Notsituation gerät, versuch ihn oder sie anzusprechen und abzuchecken, ob ärztliche Hilfe notwendig ist. Wenn ja, dann sofort "144 Schweiz" "112 Deutschland" anrufen [kostenloser Notruf von jedem Telefon]!
Hole andere Menschen zur Hilfe hinzu und bleibe immer bei der Person. Leiste Erste Hilfe! Hab keine Angst, etwas Falsches zu tun. Jemand braucht Deine Hilfe, und Nichtstun könnte einem Menschen das Leben kosten.
Wenn Du Angst hast, dass mit dem Rettungswagen die Polizei gleich mitkommt:
In der Rettungszentrale sitzen ärztlicher Notdienst und Polizei meist nebeneinander. Am Telefon 144 Schweiz oder 112 Deutschland musst Du nur die Symptome schildern und von Drogen nichts erzählen. Wenn Du nur "Atemstillstand" oder "Bewusstlosigkeit" sagst, kommt der Rettungswagen sofort. ÄrztInnen und RettungssanitäterInnen haben Schweigepflicht. Wenn Du unsicher bist, kannst Du darauf am Telefon hinweisen! Doch ob Deine Info an die Polizei weitergegeben oder das Gespräch von dieser mitgehört wird, ist nie auszuschließen, deshalb lieber keinen Drogenkonsum erwähnen.

Generelle Regeln

  • Ruhe bewahren
  • nach Möglichkeit bei betroffener Person bleiben und bei Bewusstsein halten
  • im Notfall 144 (Notarzt Schweiz) oder 112 (Notarzt Deutschland) rufen, "Atemstillstand" oder "Person ist nicht ansprechbar" melden! [dann kommt neben SanitäterIn immer auch Notärztin/Notarzt mit]
  • bis Rettungswagen eintrifft: 1. Hilfe entsprechend den Symptomen leisten
  • vor Ort Notarzt/Notärstin mitteilen, welche Substanzen konsumiert wurden, er/sie ist an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden

1. Hilfe bei Bewusstlosigkeit
Symptome - Person reagiert nicht und ist nicht ansprechbar


- Mundhöhle säubern
- Puls an einer Seite des Halses und Atmung kontrollieren, sanft tasten, da sich der/die Hilfebedürftige sonst bedroht fühlen könnte
- stabile Seitenlage
- Person mit Decken o.ä. warmhalten
- kommt er/sie zu sich: kein Essen, keine Getränke


1. Hilfe bei Atem-/Herzstillstand
Symptome - Person atmet nicht und hat keinen Puls
 

Auch wenn Du es noch nie versucht hast, SOFORT Mund-zu-Nase-Beatmung durchführen!
Fremdkörper aus dem Mund der Person entfernen - Überstrecke den Kopf der Person nach hinten, sonst versperrt die Zunge die Atemwege - Schiebe den Unterkiefer nach oben und schließe ihren Mund - Atme tief ein und in ihre Nase aus - Wiederhole den Vorgang! Hebt sich der Brustkorb? - Wenn nicht, überstrecke den Kopf noch stärker - Mache die Atemspende so lange, bis die Atmung wieder einsetzt oder der Notarzt kommt - Tu es so schnell wie Du normal selbst atmest - Ertaste immer nach einigen Atemspenden den Puls am Hals. Falls Du nichts fühlst, mache sofort abwechselnd Beatmung - Herzmassage!
Lege die bewußtlose Person mit dem Rücken auf den Boden, kniee seitlich vor ihr nieder - Ertaste das untere Drittel des Brustbeins, lege beide Handballen übereinander auf diese Stelle - Spreize die Finger vom Brustkorb ab - Drücke mit gestreckten Armen das Brustbein senkrecht nach unten, kurz und sehr fest (3-5 cm) - Denke an den Sekundenzeiger einer Uhr - Du mußt etwas schneller drücken (80-100 mal pro Minute) - Wiederhole das, bis der Puls wieder einsetzt. Herzmassage und Beatmung im Wechsel nacheinander machen: 15 mal Herzmassage, danach 2 Atemspenden - bis Notarzt/Notärztin kommt!


1. Hilfe bei Schock
Symptome - schneller, schwacher Puls, fahle Blässe, kalter Schweiß, Unruhe, Orientierungslosigkeit, Übelkeit
 

Beine hochlagern des/der Betroffenen hochlagern und ihn/sie auf den Rücken legen, Notarzt rufen und Atmung, Puls, Bewusstsein kontrollieren.

Lege die Person hin, schütze sie vor Verletzungen (Gegenstände und Möbel wegräumen, Kissen oder Kleidung unter ihren Kopf legen).
Legt sich der Anfall, bringe die Person in die stabile Seitenlage, kontrolliere Atmung und Puls.
Nach einem Anfall unbedingt Arzt aufsuchen!

1. Hilfe bei Hitzschlag
Symptome - hochroter, heißer Kopf, warme, fast heiße Haut, rasender Puls, Übelkeit

Es ist wichtig, den/die Betroffene/n so zu lagern, dass der Kopf oben ist (hinsetzen und bei ihm/ihr bleiben). Gib ihr/ihm Vitamin- und Mineralgetränke. Solltet ihr auf einer Party sein, dann versucht am besten, wenn vorhanden, in den Chill-out-Bereich oder ganz raus zu gehen, sonst in eine ruhige, kühlere Ecke. Es ist sehr wichtig, den Rettungsdienst zu rufen und ihm zu sagen, welche Substanzen konsumiert wurden. Bleibe auch hier ständig bei dem Betroffenen und kontrolliere Atmung, Puls und Bewusstsein.

1. Hilfe bei Bad Trips
Symptome - Person ist orientierungslos, panisch, hat Angstzustände (Horrortrips)


Wenn jemand diese Symptome zeigt, ist die unerwünschte Wirkung von Drogen eingetreten.
- Zu allererst: gib der/dem Betroffenen das Gefühl von Geborgenheit [am besten durch befreundete, bekannte, vertraute Personen] und ein Zeitgefühl, indem Du ihm/ihr ab und zu sagst, wieviel Zeit soeben erst vergangen ist.
- Bleibe ständig bei dem/der Betroffenen!
- Rede beruhigend auf sie/ihn ein, versuche dich mit ihr/ihm an einem ruhigen Ort zu unterhalten und ihre/seine Gedanken in positive Bahnen zu leiten! Sage ihm/ihr immer wieder, dass es vorbeigeht.
- Berühre sie/ihn sanft, vor allem, wenn Dir die Person vertraut ist! Das fördert das Geborgenheitsgefühl. Bei Dir fremden Personen sei vorsichtig, du könntest ihm/ihr damit auch Angst einflößen.
- Gib ihr/ihm warme Getränke [Tee] oder Wasser (kein Kaffee, keine Energizer!), da diese mit zuvor eingenommenen Substanzen wechselwirken!
- Achte darauf, dass die Person nicht auskühlt.
- Wenn die Person zu schnell atmet ["hyperventiliert"], mach zur Anleitung das richtige Atmen vor.

 Hinweis:

Diese Anleitungen ersetzen den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses nicht!
Der Besuch von ausführlichen Erste-Hilfe-Kursen ist kostenlos [gilt nicht für Schnellkurse für den Führerschein] und wird vom DRK und anderen Organisationen angeboten.

Wir bieten Kurse an! - Erste-Hilfe im Drogen-Notfall

Für Einzelpersonen und Interessierte, im drug store oder Ihrer Einrichtung , ca 4h, mit ausgebildeter Rettungsassistentin - Frischen Sie Ihr Wissen auf und melden Sie sich an unter der Telefonnummer: 0341 211 20 22 bei Annegret Beck !
Termine nach Vereinbarung
!

Notfallnummern und Kontakte: SCHWEIZ

Informationen zu Vergiftungen mit allen Substanzen, ob sich um die irrtümliche Einnahme eines Fleckenreinigers, einen Schlangenbiss oder um Komplikationen durch eine Drogeneinnahme handelt, erteilt das Toxikologische Informationszentrum (www.toxi.ch). In der markant schweizerisch-knappen Art heisst es dort:

Neue nationale Notfallnummer 145 (24h-Dienst). Die bisherige Nummer 044 251 51 51 bleibt aber weiterhin in Betrieb. Unverändert bleibt auch die Nummer 044 251 66 66 für nichtdringliche Fälle.

Bei Vergiftungen gibt das TOX folgende Tipps:

Bei Vergiftungsverdacht sollten Sie einen Arzt oder ein Tox-Zentrum anrufen (Tel. 145, 24h). Versuchen Sie, die folgenden Informationen zu liefern, die für eine individuelle Risikobeurteilung und Behandlung wichtig sind:

WER:               Alter, Gewicht, Geschlecht der betreffenden Person, Telefonnummer für Rückruf

 
WAS:        
      Alles was Sie über das beteiligte Mittel sagen können

WIE VIEL:
      Versuchen Sie, die maximal mögliche aufgenommene Menge abzuschätzen

WANN:     
      Versuchen Sie, die seit dem Vorfall verstrichene Zeit abzuschätzen

WAS NOCH: 
 Erste beobachtete Symptome? Erste getroffene Massnahmen?
Hier die ganzen Tipps des TOX auf 10 Seiten als pdf.

 

 

Notfallnummer der Sanität 144 (gratis)

Die Mobile Drogenarbeit Innsbruck (MDA) rät bei Notfällen
Notfallnummer 144
EURO-NOTRUF 112

PATIENTENVERFÜGUNG.PDF

DIE RECHTE DER STERBENDEN.PDF