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Links:
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Natürlich wimmelt es im Web nur so von Links zu allen Drogen, auch zu Methadon. Wer sich mit den nachstehenden Links noch nicht oder zu wenig umfassend informiert fühlt, kann sich mit Google zu weiteren schlau machen. Zudem sei hier auf das umfassende Linkverzeichnis, ja auf eine eigentliche Linkbibliothek www.archido.de hingewiesen. Leider sind alle oder fast alle wirklich guten Links in Englisch verfasst. Links in dieser Sprache erhalten bei uns separat jeweils den Code 'E'. Wo ihr in Foren mitreden könnt findet ihr die Kennzeichnung 'F'. Weitere Extras der betreffenden Seiten wie Audio ('A') Video ('V') und einen allfälligen Newsletterservice kennzeichnen wir jeweils ebenfalls mit einer Abkürzung (siehe dazu die in Klammer gesetzten Buchstaben oder die Auflistung links unter den blauen 'Buttons' auf der linken Seite!!!)
www.opioids.com (E, A)- Von Methadon bis zu Buprenorphin (Subutex) oder Dihydrocodein (das einst verbreitete Paracodin) finden sich Infos zu Hunderten von Opiaten bzw. Opioiden. Untermalt von Songs wie z.B. 'Heroin' von den Velvet Underground.
www.methadonetoday.org
(Detroit) (E) www.seidenberg.ch - Die Homepage von Allgemeinmediziner André Seidenberg, einer der Pioniere in der Schweizer Substitutionspolitik (siehe auch 'SUBSTITUTION'). Die Arbeitsgemeinschaft für risikoarmen Umgang mit Drogen Zürich wurde 1991 kurz vor der Schliessung des Platzspitzes von Ärzten und Drogenfachleuten gegründet und hat seither einiges bewirkt. Die ARUD Zürich ist ein privater, gemeinnütziger Verein. Immer wieder lesenswert ist da z.B. ihr Pressespiegel, der bis ins Jahr 2002 zurückreicht Die Arud betreibt die zwei Polikliniken Zokl1 und Zokl2. Adressen: Schweizer Drogenfachstellen
Ich
hätte noch eine sehr praktische Seite gefunden. MethadonbezügerInnen
wollen ja auch mal Ferien machen. Ich weiß nicht, was ihr davon
haltet und ob man die überhaupt noch beifügen kann. EUROMETH: Interaktive Europakarte mit Drogenfachstellen aller Länder auf Mausklick.
www.erowid.com (E, F, N) - die informativste Webseite, die derzeit auf dem Web zu finden ist. Geeignet, wenn man sich auch um Wissen zu Substanzen, die abseits des Mainstreams sind, informieren will.
www.maps.org (EAVN)
www.lindesmith.com (EAVN)
www.eve-rave.ch (F, N) - eigentlich von Leuten aus der Partydrogenszene (Ecstasy und Co.) entstanden liefert die Seite mitunter Infos zu den verschiedensten Drogen. Lesenswert ist auch ihr Forum, das sich tendenziell eher an ein junges Publikum richtet. Eve and Rave (man beachte auch den Ableger ihrer Seite in Deutschland) müht sich seit Jahren mit wechselndem Erfolg, bewilligte Drogenanalysen durchführen zu können.
www.suchtundselbsthilfe.de (F)
Bundesamt für Gesundheit (BAG) - www.bag.admin.ch www.sfa-ispa.ch/ (N)
Betäubungsmittelgesetz-CH.pdf (bis 1.1.06) 5.BMG_swissmedic_ch_verzeichnis_aller_betaeubungsmittelhaltiger_stoffe_bis_juli_2010_de pdf
AENDERUNG AB 1.1.2006 Medienmitteilung, 3. Januar 2006 Anpassungen der Swissmedic-Verordnungen über die Betäubungsmittel und die Vorläuferchemikalien Im Bestreben um eine Harmonisierung mit den internationalen Normen wurden die beiden Swissmedic-Verordnungen über die Betäubungsmittel bzw. die Vorläuferchemikalien sowie die dazugehörigen Verzeichnisse der Produkte, die der Kontrolle unterstehen, überarbeitet. Die Änderungen sind am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, ist zuständig für die Erstellung der Verzeichnisse mit den Produkten, die der Betäubungsmittelgesetzgebung unterstellt sind. Im Bestreben um eine Harmonisierung dieser Verzeichnisse mit den internationalen Normen hat das Institut einige Änderungen vorgenommen. Diese betreffen insbesondere Designerdrogen auf Amphetamin-Basis, die häufig in der Partyszene verwendet werden (2C-I, 2C-T-2, 2C-T-7, PMMA und TMA-2). Herstellung, Handel und Konsum dieser Produkte sind in Zukunft verboten. Im Weiteren wurde ein Produkt, das als Antidepressivum eingesetzt werden kann – Amineptin – neu der Betäubungsmittelkontrolle unterstellt, auch wenn dieses Arzneimittel in der Schweiz nicht erhältlich ist. Für ein weiteres, in der Drogenszene häufig missbräuchlich konsumiertes Produkt – Methaqualon – wurden die Kontrollmassnahmen verstärkt. Das einzige Präparat, das bisher in der Schweiz erhältlich war, wurde vor kurzem vom Hersteller vom Markt genommen. Alle Änderungen beruhen auf wissenschaftlichen Gutachten, in denen nachgewiesen wurde, dass die erwähnten Produkte ein besonders gesundheitsschädigendes Potenzial aufweisen. Die übrigen Änderungen betreffen Chemikalien, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden können. Die Ausfuhr solcher Chemikalien wurde strengeren Regeln unterworfen, wenn diese Produkte in "sensible" Länder (Zielländer) exportiert werden. Die entsprechende Liste der Zielländer wurde angepasst und ergänzt. Neu sind für Ausfuhren immer einmalige Bewilligungen erforderlich. Solche Bewilligungen können in begründeten Fällen bei Swissmedic beantragt werden. Die Änderungen haben für die medizinischen Fachpersonen sowie Patienten und Patientinnen keine unmittelbaren Auswirkungen: Sie richten sich an Personen, welche die von den Änderungen betroffenen Stoffe missbrauchen. Polizei und Justiz verfügen damit über eine rechtliche Grundlage zur Bekämpfung rechtswidriger Tätigkeiten.
AENDERUNG AB 1.8.2010 Jetzt haben auch die Schweizer nachgezogen: Neu ist neben diversen anderen Substanzen auch bei uns die Salvia Divinorum ins schweizerische Betäubungsmittelgesetz aufgenommen worden und damit keine legale Substanz mehr. 1.BMG_schweiz_admin_ch_812.121_de pdf 2.BMG_swissmedic_ch_juli_2010_de pdf 3.BMG, swissmedic_ch_juli_2010_de pdf 4.BMG_swissmedic_ch_verzeichnis_aller_betaeubungsmittelhaltiger_stoffe_ab_juli_2010_de pdf
DEUTSCHLAND: Betäubungsmittelgesetz (Deutschland).pdf
AENDERUNG DE: AB 2008 Salvia und BZP keine legalen Drogen mehrDas Bundeskabinett hat heute die einundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (21. BtMÄndV) beschlossen. Damit werden Änderungen in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorgenommen. Bestimmte Stoffe werden neu in die Anlagen aufgenommen, andere Stoffe zwischen den Anlagen umgestuft oder aus dem Regelungsbereich des BtMG entlassen. Ziel des BtMG ist, das Ausmaß an Suchterkrankungen und Gesundheitsgefährdungen durch eine verminderte Verfügbarkeit von Suchtmitteln zu verringern. Neu unter das Betäubungsmittelgesetz unterstellt werden gesundheitsgefährdende Drogen, wie Salvia divinorum (Zauber- oder Aztekensalbei), Benzylpiperazin (BZP) und Oripavin. Salvia divinorum (Zauber- oder Aztekensalbei) enthält einige der stärksten im Pflanzenbereich vorhandenen psychoaktiven Substanzen (Diterpene). Der Konsum kann zu schweren Bewusstseinsveränderungen, Psychosen und anderen gesundheitlichen Störungen führen. Benzylpiperazin (BZP) ist eine synthetische Substanz, die wie Amphetamin und Methamphetamin das zentrale Nervensystem stimuliert. Gemäß eines Risikobewertungsberichts des wissenschaftlichen Beirats der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht sollte BZP wegen seiner aufputschenden Eigen-schaften, der gesundheitlichen Gefahren und des fehlenden medizinischen Nutzens kontrolliert werden. Oripavin wird aufgrund einer Empfehlung der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen dem Betäubungsmittelrecht unterstellt, die für die Bundesrepublik Deutsch-land völkerrechtlich bindend ist.
Bundesministerium für
Gesundheit
Artikel vom 23. Januar 2008
www.stopthedrugwar.com (E, N) - engagierter US Newsletter, der wöchentlich erscheint und dessen alte Ausgaben bis zu den Anfängen ihres Services 1993 downgeloadet werden können.
www.dea.gov (E, A, V, N) - Die Homepage der amerikanischen- und damit auch der Weltdrogenpolizei (gewusst, dass die auch im beschaulichen Bern ein Büro haben?).
http://www.hanfarchiv.ch/ - Die Webanlaufstelle in Sachen Cannabislegalisierung.
www.suchtforschung.ch - Spricht in erster Linie Facharbeiter aus dem Suchtbereich an. Ambros Uchtenhagen ist einer der tragenden Macher der Seite. www.unodc.org (N, V) - United Nation Office On Drugs And Crimes. Wer sich für die Drogenweltlage interessiert wird hier ausführlich informiert (der Bericht zum Opium-Anbau in Afghanistan 2005 umfasst z.B. 146 Seiten als pdf-Download). Auch der Jahresbericht ist für Info-Freaks jeweils ein absolutes Muss. Das Archiv der UNODC reicht zurück bis ins Jahr
www.aidspfarramtzh.ch - Seit vielen Jahren werden wir vom Aidspfarramt Zürich unterstützt. Diese Institution zeigt sich humanitär-liberal und kennt keine Berührungsängste – weder vor Menschen noch vor deren Geschichten. Ab und zu platzieren wir auch Berichte von uns im Journal des Aidspfarramtes. Die Aidsseelsorger heissen uns immer herzlich willkommen.
http://www.kaisernetwork.org/ (E,
N)
Zürcher
Aids-Hilfe
www.gassentierarzt.ch
1.Cultural baggage (www.cultural-baggage.com). Auch die Homepage (mit vielen MP3s und RAM-Dateien) ist sehr lohnend!
2.Drug Policy Alliance
3.ONDCP Podcast
4.SAMSHA
5.MAPS
6.HIGH TIMES
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